Patenbescheinigung

Voraussetzungen um Taufpate/-in zu werden:

Taufpaten müssen katholisch getauft und gefirmt sein, sie dürfen auch nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein. Ausgetretene Katholiken können weder Taufpaten noch Taufzeugen sein.

Patenbescheinigung:

Die alte „Patenbescheinigung“ entspricht heuer nicht mehr den kirchenrechtlichen Vorschriften und ist nicht mehr zu verwenden. Stattdessen ist zur Übernahme eines Patenamtes ein aktueller Taufschein mit Firmeintrag erforderlich.

Den aktuellen Taufschein erhalten Sie im Taufpfarramt. Sollten Sie im Raum München getauft worden sein, so wenden Sie sich bitte an das:

Erzbischöfliches Matrikelamt München mit Kirchlichem Meldewesen

Pacellistraße 10

80333 München

Telefon: 089-2137-1355

Fax: 089-2137-1596

E-Mail: matrikelamt(at)eomuc.de